"Irenäus entwickelte Ansätze einer Methodenlehre der Exegese. Gegen gnostische Vorstellungen betont er den Glauben an den einzigen Gott und Schöpfer, die Bejahung des Lebens in der Welt, die Bedeutung der Ethik, die Erwartung der Wiederkunft Christi."
Konkubinat - Solange ein solches Paar in einer Beziehung lebt, gibt es keine Zulassung zur Kommunion. Jedes Konkubinat, auch wenn ein Paar verlobt ist, Mann und Frau, zusammen lebt, befindet sich dieses Paar bis zur Lösung dieses Umstandes im Stand der schweren Sünde und somit ist kein Empfang der Hostie erlaubt. Damit wird solange, bis dieser Umstand des Konkubinates nicht gelöst ist, das Paar noch zusammenlebt und dennoch der Empfang der Hostie stattfindet, ein Gottesraub vollzogen. Ebenso hat man das Problem auch in einer Ehe, dass wenn die Sittlichkeit grob verletzt wird, zwar die Ehe dann nicht geschieden ist, wegen der Sünde, sondern es muß gebeichtet werden, Sühne geleistet und Besserung einkehren. Die Ehe braucht man deswegen nicht scheiden, weil man den Anderen nicht mehr mag, wegen der eigenen Sünde, um sich zu bewahren vor der Sünde. Man muss beichten, bis der Dämon ablässt. Dass es sich der Papst damit leicht macht, kann ich mir nicht vorstellen. Nur, jeder Priester muss, sobald ihm der Umstand eines Konkubinats bekannt ist, die Lossprechung versagen. Also, solange man im Konkubinat lebt, ist keine Vergebung möglich, aber spannend wird es ja, wenn der Papst dann über die Zulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion redet. Ich weiß nicht, welche Konsequenzen es hat, aber es vermindet den Grad an Heiligkeit. Das sicher.