Dtn 25

Die Prügelstrafe: 25,1-3

Wenn zwei Männer eine Auseinandersetzung haben, vor Gericht gehen und man zwischen ihnen die Entscheidung fällt, indem man dem Recht gibt, der im Recht ist, und den schuldig spricht, der schuldig ist, Dtn 25,1
dann soll der Richter, falls der Schuldige zu einer Prügelstrafe verurteilt wurde, anordnen, dass er sich hinlegt und in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen erhält, wie es seiner Schuld entspricht. Dtn 25,2
Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, mehr nicht. Sonst könnte dein Bruder, wenn man ihm darüber hinaus noch viele Schläge gibt, in deinen Augen entehrt werden. 1

Dtn 25,3

Der Ochse beim Dreschen: 25,4

Du sollst dem Ochsen zum Dreschen keinen Maulkorb anlegen. 2

Dtn 25,4

Die Schwagerehe: 25,5-10

Wenn zwei Brüder zusammen wohnen und der eine von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes außerhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll sich ihrer annehmen, sie heiraten und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. 34 Dtn 25,5
Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen. So soll dessen Name in Israel nicht erlöschen. Dtn 25,6
Wenn der Mann aber seine Schwägerin nicht heiraten will und seine Schwägerin zu den Ältesten ans Tor hinaufgeht und sagt: Mein Schwager will dem Namen seines Bruders in Israel keinen Bestand sichern und hat es deshalb abgelehnt, mit mir die Schwagerehe einzugehen!, Dtn 25,7
wenn die Ältesten seiner Stadt ihn dann vorladen und zur Rede stellen, er aber bei seiner Haltung bleibt und erklärt: Ich will sie nicht heiraten!, Dtn 25,8
dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: So behandelt man einen, der seinem Bruder das Haus nicht baut. Dtn 25,9
Ihm soll man in Israel den Namen geben: Barfüßerhaus.

Dtn 25,10

Übergriff beim Streit: 25,11f

Wenn zwei Männer, ein Mann und sein Bruder, miteinander raufen und die Frau des einen hinzukommt, um ihren Mann aus der Gewalt des andern, der auf ihn einschlägt, zu befreien, und wenn sie die Hand ausstreckt und dessen Schamteile ergreift, Dtn 25,11
dann sollst du ihr die Hand abhacken. Du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen. 5

Dtn 25,12

Falsches Gewicht und Maß: 25,13-16

Du sollst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichte haben, ein größeres und ein kleineres. Dtn 25,13
Du sollst in deinem Haus nicht zwei verschiedene Efa haben, ein größeres und ein kleineres. Dtn 25,14
Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Hohlmaße sollst du haben, damit du lange in dem Land lebst, das der Herr, dein Gott, dir gibt. Dtn 25,15
Denn alle, die so etwas tun, alle Betrüger, sind dem Herrn ein Gräuel.

Dtn 25,16

Die Vergeltung an den Amalekitern: 25,17-19

Denk daran, was Amalek dir unterwegs angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt: 6 Dtn 25,17
wie er unterwegs auf dich stieß und, als du müde und matt warst, ohne jede Gottesfurcht alle erschöpften Nachzügler von hinten niedermachte. Dtn 25,18
Wenn der Herr, dein Gott, dir von allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, damit du es in Besitz nimmst, dann lösche die Erinnerung an Amalek unter dem Himmel aus! Du sollst nicht vergessen. 7

Dtn 25,19
1 ℘ 2 Kor 11,24
2 ℘ 1 Kor 9,9; 1 Tim 5,18
3 ℘ (5-10) 19,12; (5-6) Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28
4 5-10: Die Schwagerehe war üblich, doch konnte man sie verweigern. Das hatte jedoch Rechtsfolgen, die in den Symbolhandlungen von VV. 9f deutlich werden. Beim Verkauf eines Grundstücks zog man den Schuh aus und gab ihn dem Käufer (vgl. Rut 4,7). Wenn die Frau ihrem Schwager den Schuh auszieht, entzieht sie ihm den Erbbesitz ihres verstorbenen Mannes, der sonst an ihn fiele. Als Frau, der die Schwagerehe verweigert wurde, ist sie öffentlich entehrt. Durch Anspeien gibt sie die Ehrlosigkeit an den Schuldigen weiter.
5 ℘ 19,13
6 ℘ (17-19) Ex 17,14; 1 Sam 15
7 ℘ 12,10